Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

60 4.5 | Unentgeltliche Beförderung im ÖPNV Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (§§ 145 ff. SGB IX). Die Freifahrt wird erheblich gehbehinderten, außergewöhnlich gehbehinderten, hilflosen, gehörlosen und blinden Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis) gewährt. Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird vom Versorgungsamt bei der Feststellung einer Behinderung geprüft. Schwerbehinderte Menschen, die freifahrtberechtigt sind, erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis in grün-orange. Um die unentgeltliche Beförderung im ÖPNV nutzen zu können, benötigen Sie neben dem Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit einer aufgedruckten Wertmarke. Die Wertmarke erhalten Sie für 91 € im Jahr (46 € je Halbjahr) beim Versorgungsamt, das zuvor auch Ihren Ausweis ausgestellt hat. Blinde Menschen (Merkzeichen Bl), hilflose Menschen (Merkzeichen H) zahlen keine Eigenbeteiligung. Einkommensschwache Menschen erhalten die Wertmarke ebenfalls kostenlos. Hierzu zählen Sie, wenn Sie Grundsicherung beziehen. Die unentgeltliche Beförderung gilt nur für den Nahverkehr mit Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Nahverkehrszügen der Bahn bundesweit. Fahrten im Fernverkehr müssen schwerbehinderte Menschen normal bezahlen. Wer berechtigt ist, eine Begleitperson mitzunehmen (Merkzeichen B) kann dies sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr tun. Freifahrtberechtigte benötigen im Nahverkehr der Deutschen Bahn keine Tickets. Die Wertmarke und der grün-orange Schwerbehindertenausweis reichen als Fahrausweis deutschlandweit im Nahverkehr aus. Bei der Fahrscheinkontrolle sind beide im Original vorzuzeigen. Informationen zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises entnehmen Sie bitte dem Kapitel 6.6 auf Seite 102 dieses Wegweisers. Weitere Serviceleistungen Neben der unentgeltlichen Beförderung gibt es verschiedene weitere Serviceleistungen der Verkehrsgesellschaften für Menschen mit Behinderung. Neben einer Sitzplatzgarantie für besonders gekennzeichnete SchwerbehindertenSitzplätze gibt es für Rollstuhlfahrende Stellplätze in den Eingangsbereichen. Mittlerweile verfügen die Verkehrsbetriebe über eine Vielzahl an Bussen, die beim Halt abgesenkt werden können, um so den Ein- und Ausstieg zu erleichtern. Alternativ ermöglicht

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