Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

4 | Mobilität 65 Seit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Der Weg zu einer umfassend barrierefreien Umwelt ist jedoch noch lang. Unter www.wheelmap.org gibt es eine Online-Karte, auf der man rollstuhlgerechte Orte finden, eintragen und verändern kann. Für Smartphone und Tablet (Android und iOS) gibt es eine kostenlose App. Ein einfaches Ampelsystem kennzeichnet die Rollstuhlgerechtigkeit der Orte: Grün bedeutet uneingeschränkter Zugang. Orange markierte Orte haben zum Beispiel keine Toilette. Orte, die rot angezeigt werden, sind überhaupt nicht rollstuhlgerecht. Mithilfe dieser Ampel können Menschen mit Mobilitätseinschränkungen entsprechende Orte in ihrer Umgebung und sogar weltweit finden. Auf dem Portal www.informierbar.de werden Informationen zur Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Einrichtungen in NRW zusammengestellt, die eine Entscheidungshilfe für oder gegen den Besuch der Einrichtung sein können. Die Informationen geben Menschen mit Behinderung wertvolle Hinweise zur Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit und sind differenziert nach bestimmten Arten von Einschränkungen, wie Mobilitäts-, Seh-, Hör- oder kognitive Einschränkungen. Das Portal befindet sich noch im Aufbau und kann mithilfe von Kontaktformularen verbessert und erweitert werden. Es besteht bei Interesse die Möglichkeit einer ehrenamtlichen Mitarbeit an der Bestandsaufnahme NRW. 4.8 | Barrierefreie Orte

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=