Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

1 | Kinder und Jugendliche 15 1.3 | Kindertageseinrichtungen Der Wunsch vieler Eltern ist eine bestmögliche Kindertagesbetreuung. Sie unterstützt eine frühe Bildung und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In Deutschland besteht ein flächendeckender Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten. Dieses Gesetz schließt Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres mit ein. Kindertageseinrichtungen finden Sie unter anderem beim KiTa-Finder NRW unter www.kita.nrw.de Grundsätzlich ist die Aufnahme von behinderten Kindern in allen Regelkindertageseinrichtungen möglich. Kinder mit Behinderung sollen wie alle anderen Kinder – ganz normal! – sozial eingebunden sein und an allen Aktivitäten teilnehmen. Dabei geht es darum, Kinder mit und ohne Behinderung anzuregen, miteinander zu spielen und sich gegenseitig zu helfen. Falls Sie Unterstützung bei der Suche nach einem Platz in einer Kindertageseinrichtung für Ihr behindertes Kind benötigen, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt. Die Adressen der Städte und Gemeinden finden Sie auf Seite 76. © Oksana Kuzmina | stock.adobe.com

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