Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

3 | Wohnen 43 der geltenden Einkommensgrenze – Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen durch die NRW Bank in Anspruch zu nehmen. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnraum können unter Einhaltung einer Belegungs-/Zweckbindung zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen. Beratung erhalten Sie außerdem beim: Rhein-Sieg-Kreis - Abteilung Beteiligungen, Liegenschaften, Steuern, Wohnungsbauförderung - Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg Klaus-Dieter Klein, Tel. 02241 13-3219 © Jenny Sturm | stock.adobe.com Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH Gartenstraße 47–49 53757 Sankt Augustin Tel. 02241/9345-0, Fax -99 Internet: www.gwg-rhein-sieg.de E-Mail: gwg@gwg-rhein-sieg.de Vermietung und Verwaltung von Wohnraum im Rhein-Sieg-Kreis Bestandserhaltung und energiebewusste Modernisierung Neubau von hochwertigen barrierearmen Mietwohnungen - - - DIE WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFT DES KREISES UND SEINER STÄDTE UND GEMEINDEN

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